Ein Girokonto ist ein von einem Kreditinstitut für Bankkonten geführtes Kontokorrentkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden zu Gunsten oder zu Lasten des Girokontos gebucht.

 

Das Girokonto stellt rechtlich gesehen ein Kontokorrentkonto dar, also ein Konto mit laufender Rechnung, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.

 

Zur Einrichtung eines Girokontos bedarf es des Abschlusses eines Girovertrages. Die AGB sind Bestandteil des Vertrags, der Kunde anerkennt die AGB mit Unterzeichnung des Vertrages.

Bei einigen Kreditinstituten fallen Kontoführungsgebühren an. Diese werden entweder als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Die Mehrzahl der Institute bietet jedoch inzwischen auch kostenlose Girokonten an, was aber meistens an bestimmte Bedingungen, z.B. regelmäßiger Geldeingang (Nutzung als sog. Gehaltskonto), geknüpft ist. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos. Es lohnt sich hier genauer Hinschauen, das Kontoführungsgebühren mittlerweile schon verschenktes Geld ist - es gibt sicher bessere Angebote!

 

Guthaben werden meistens nicht oder nur sehr gering verzinst. Dagegen liegen die Zinsen für die Überziehung eines Girokontos relativ hoch, zwischen 7 und 15 Prozent. Beim Thema Zinsen lohnt es sich ebenfalls die Kreditinstitute zu vergleichen, da es auf diesem Gebiet schon große Unterschiede gibt.

 

Girokonto jetzt vergleichen! Unsere Empfehlung: Das Top Girokonto von der Wüstenrot! Keine Gebühr, kein Mindestumsatz!

Die Kündigung eines Girokontos ist für den Kunden unabhängig von Fristen jederzeit möglich und das Kreditinstitut darf dafür keine Gebühren erheben. Die Bank bei der das Konto geführt wird hat allerdings ebenfalls das Recht das Konto zu kündigen. Hierfür muss die Fortführung unzumutbar sein. Die Bank muss eine Frist von 6 Wochen einhalten und Rücksicht auf die Belange des Kunden acchten z.B. darf sie nicht zur Unzeit kündigen.

Unzumutbar wird die Fortführung einer Kontoverbindung insbesondere, wenn

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B.Betrug, Geldwäsche u. a.,
  • der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind,
  • der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet,
  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird,
  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und –nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält oder
  • der Kunde auch im Übrigen die Vereinbarungen nicht einhält
DAB Mastercard