Private Krankenversicherung

In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich in privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

 

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Bei der privaten Versicherung unterscheidet man je nach Umfang nach

  • Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten),
  • Teilversicherung (Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten, z.B. bei Beamte mit Beihilfeanspruch) und
  • Zusatzversicherung (Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzlichen Krankenversicherung).

 

Es gelten für die Aufnahme in eine private Krankenkasse bestimmte Kriterien. So machen private Versicherungsunternehmen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und der zu versichernden Leistung abhängig. Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen wird ein diesbezüglicher Leistungsausschluss oder Risikozuschlag erhoben.

In der privaten Krankenversicherung können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler).